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FAQ's

Absenzen

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch vom Angebot der Schule und der Tagesschule) am Morgen vor Unterrichtsbeginn zu entschuldigen. Die Abmeldung erfolgt ab Sommer 2023 direkt über die Klapp-App. Weitere Informationen unter: Klapp Support

Arzt

siehe Schularzt und Schulzahnarzt

Aufgabenhilfe

Im Prinzip sollten die Kinder die Hausaufgaben selbstständig lösen können. Wo das jedoch nicht möglich ist und auch die Familie die notwendige Unterstützung nicht leisten kann, bietet die Schule kostenpflichtige Hausaufgabenhilfe (Fr. 5.- pro Besuch). Details zu Zeitpunkt und Ort finden Sie auf unserer Homepage.

Auch in der Tagesschule können die Kinder am Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag unter Betreuung die Hausaufgaben erledigen.

Beanstandungen

siehe unter Rechtsmittel

Berufsvorbereitendes Schuljahr / Brückenangebote

Das Berufsvorbereitende Schuljahr BVS (ehemals 10. Schuljahr) und die Vorlehre sind schulische Brückenangebote für Jugendliche ohne Anschlusslösung nach dem 9. Schuljahr. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre Brückenangebote.

Das BVS besteht aus fünf Tagen pro Woche Unterricht an einer Berufsfachschule (bfs Langenthal), beginnt im August und dauert in der Regel 1 Jahr. Es gibt zwei Schwerpunkte, zwischen denen man wählen kann:

  • BPA Berufsvorbereitung mit Schwerpunkt Praxis und Allgemeinbildung
  • BPI Berufsvorbereitung mit Schwerpunkt Praxis und Integration

Im Weitern besteht die Möglichkeit das Brückenangebot «Vorlehre» an einer Berufsfachschule zu besuchen. Dieses beginnt im August und dauert in der Regel 1 Jahr. An zwei Tagen in der Woche besuchen die Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht, die weiteren drei Tage verbringen sie in einem Betrieb. Dort erlangen die Jugendlichen die Grundlagen des gewählten Berufsbildes.

Berufswahl

Schülerinnen und Schüler setzen sich in der Oberstufe intensiv mit dem Thema Berufswahl auseinander. Die Jugendlichen sollen ihre Berufswahl aktiv angehen und den Berufsentscheid selber treffen. Die Stärkung der Eigenverantwortung steht dabei im Vordergrund. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Ausbildungsentscheid bei den Jugendlichen und ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sie werden dabei durch die Schule und das BIZ unterstützt. Die Schule erfüllt einen wichtigen Teil ihres Bildungsauftrages, indem sie die Jugendlichen auf eine Ausbildung auf Sekundarstufe II und auf das spätere Berufsleben vorbereitet.

Beratungsgespräche am Berufsberatungs- und Informationszentrum BIZ sind für Jugendliche kostenlos.

Die BIZ-Infothek Langenthal ist ganz neu eingerichtet und bietet interaktive Möglichkeiten, Themen rund um die Berufswahl und die Laufbahn zu erkunden und sich zu informieren.

Für die Schülerinnen und Schüler in Niederbipp ist Frau Brigitte Eggimann zuständig. Sie erreichen Frau Eggimann per Mail oder unter Telefon: 031 636 13 91.

Das Sekretariat ist erreichbar unter Telefon 031 636 13 83 oder per Mail.

Frau Eggimann, Berufsberaterin BIZ Langenthal, kommt regelmässig alle sechs Wochen für Kurzberatungen an die Oberstufe. Die Schülerinnen und Schüler können sich dafür an der Oberstufe anmelden.

Berufswahl

Schülerinnen und Schüler setzen sich in der Oberstufe intensiv mit dem Thema Berufswahl auseinander. Die Jugendlichen sollen ihre Berufswahl aktiv angehen und den Berufsentscheid selber treffen. Die Stärkung der Eigenverantwortung steht dabei im Vordergrund. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Ausbildungsentscheid bei den Jugendlichen und ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sie werden dabei durch die Schule und das BIZ unterstützt. Die Schule erfüllt einen wichtigen Teil ihres Bildungsauftrages, indem sie die Jugendlichen auf eine Ausbildung auf Sekundarstufe II und auf das spätere Berufsleben vorbereitet. Beratungsgespräche am Berufsberatungs- und Informationszentrum BIZ sind für Jugendliche kostenlos.

Die BIZ-Infothek Langenthal bietet interaktive Möglichkeiten, Themen rund um die Berufswahl und die Laufbahn zu erkunden und sich zu informieren.

Für die Schülerinnen und Schüler in Niederbipp ist Frau Brigitte Eggimann zuständig. Sie erreichen Frau Eggimann per Mail oder unter Telefon: 031 636 13 91.

Das Sekretariat ist erreichbar unter Telefon 031 636 13 83 oder per Mail.

Frau Eggimann, Berufsberaterin BIZ Langenthal, kommt regelmässig alle sechs Wochen für Kurzberatungen an die Oberstufe. Die Schülerinnen und Schüler können sich dafür an der Oberstufe anmelden.

Beschwerde

siehe unter Rechtsmittel

Beurteilung in der Volksschule

Wie werden die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen beurteilt? Wer macht diese Beurteilungen und warum macht man sie? Was versteht man unter einem Schullaufbahnentscheid? Was wird dabei entschieden oder wer entscheidet? Wie funktioniert schliesslich das Übertrittsverfahren von der Primarstufe auf die Sekundarstufe l, was ist ein Übertrittsprotokoll, warum führt man ein Übertrittsgespräch und wer fällt den Übertrittsentscheid?

Kurz:

Was müssen Sie über die Schullaufbahn Ihres Kindes wissen? Die Informationsbroschüre der Bildungs- und Kulturdirektion gibt Ihnen Auskunft auf diese Fragen. Siehe auch Zeugnisse.

Bildungskommission

Die Bildungskommission ist eine von den Parteien gewählte Behörde, welche für die Schule der Gemeinde verantwortlich ist. Ihr obliegt die strategische Führung der Volksschule.

Die Bildungskommission Niederbipp gibt der Schule im Rahmen der Gesetzgebung die Ziele vor und überwacht die Zielerreichung.

Die Bildungskommission Niederbipp besteht aus 5 Mitgliedern.

Bildungssekretariat

Das Bildungssekretariat ist für die Administration unserer Schule zuständig.

Sie erreichen uns zu den Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 032 633 26 86 oder per Mail unter bildungssekretariat@schule-niederbipp.ch

Öffnungszeiten Sekretariat, Zollwegli 10 :

Dienstag- bis Freitagvormittag 09:00 - 11:30 Uhr
Montagnachmittag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwochnachmittag 13:30 - 16:00 Uhr

 

 

Blockzeiten

Koordinierter Stundenplan für Kindergarten und Primarschule mit jeweils vier Lektionen an allen Vormittagen (8.20 Uhr bis 11.50 Uhr). Abweichungen auf der Sekundarstufe sind möglich.

Computer/Informatikunterricht an der Sekundarstufe l

Gemäss Lehrplan 21 erwerben alle Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit wichtige Kompetenzen im Umgang mit neuen Medien. In der 5., 6. 7. Und 9. Klasse wird das Thema durch je eine Wochenlektion „Medien und Informatik“ vertieft, darin werden nicht nur Anwendungen des Computers, sondern auch vertiefte Kenntnisse über seine Funktionsweise vermittelt. Seit dem Schuljahr 19/20 ist an den 7. Klassen das 1:1 Computing eingeführt. Gegen einen Unkostenbeitrag bekommt jede Schülerin / jeder Schüler einen Laptop, welcher sie / ihn durch die Oberstufe begleiten wird. Der Laptop ist nach der Schulzeit Eigentum der Schülerinnen und Schüler.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, die keine oder geringe Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht (Deutsch als Zweitsprache) durch speziell ausgebildete Lehrkräfte der Schule Niederbipp. Dieser findet während der regulären Schulzeit statt.

Für neu zugezogene fremdsprachige Kinder ohne Deutschkenntnisse findet in Langenthal vorgängig zum Schuleintritt ein DaZ-Intensivkurs statt (ab der 2. Klasse).

Dispensationen

Dispensation

Gesetzliche Grundlagen

Als Eltern und Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, Ihr Kind regelmässig in den Kindergarten oder in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, mit Absicht nicht zur Schule schickt, macht sich strafbar. Die Bildungskommission hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Ein Dispensationsgesuch für Ihr Kind können Sie unter anderem aus folgenden Gründen einreichen: Hohe religiöse Feiertage, wichtige Familienereignisse, Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (bis zu einem Halbtag pro Woche) und die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen (vgl. Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule der der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, DVAD).

 Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns bezüglich religiöser Feiertage an den interkulturellen Kalender der Pädagogischen Hochschule Zürich „Das Interkulturelle Schuljahr“ halten, der die wichtigsten Feste der fünf Weltreligionen auflistet. Sie können nur für die dort als Feiertage ausgewiesenen Tage ein Dispensationsgesuch [pdf, 115 KB] stellen. Der Kalender ist im Schulleitungsbüro und in den Lehrerzimmern einzusehen. Dispensationsgesuche müssen 4 Wochen im Voraus schriftlich, begründet und gegebenenfalls mit Nachweisen bei der Schulleitung eingereicht sein. Für dieDispensationsgesuche Schnupperlehren [pdf, 21 KB] [pdf, 132 KB] gelten andere Fristen und ein anderes Formular.

Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz.

 

Dresscode

„Die Art, wie wir uns kleiden, hat Einfluss auf unser Verhalten, meist ohne dass wir uns dessen bewusst sind.“ (Haim Omer)

Kleidung ist ein Ausdruck unserer Individualität. Um einen eignen Stil zu finden, experimentieren Jugendliche gerne damit. Da die Schule ein Arbeitsort ist, möchten wir minimale Standards empfehlen, welche sich von denjenigen in der Freizeit unterscheiden. Eine Trainingshose zum Beispiel suggeriert ein Gefühl von Bequemlichkeit und Freizeit. Im geeigneten Kontext, zum Beispiel am Sonntagnachmittag zu Hause, ist diese Art der Bekleidung angemessen. In der Schule ist sie es nicht. Indem eine passende Kleiderordnung thematisiert wird, unterstützt die Schule also die unbewusste Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.

Elektronische Geräte

Primarstufe

Die Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse benötigen im Schulalltag weder ein Natel noch eine Smartwatch. Damit sie durch den Gebrauch nicht abgelenkt sind, oder Geräte verloren oder kaputt gehen, sollen die Kinder keine derartigen Geräte mitnehmen. Geräte, welche trotzdem dabei sind, dürfen ab der Ankunft in der Schule und bis zum Verlassen nach Unterrichtsschluss auf dem Schulareal nicht sichtbar sein. Ansonsten werden gesichtete Geräte abgenommen und von der Klassenlehrperson versorgt. Die Eltern können diese nach Absprache mit der Klassenlehrperson abholen.

Sollte Ihr Kind aus einem zwingenden Grund ein Natel oder eine Smartwatch benötigen, wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Klassenlehrperson, um eine entsprechende Ausnahmeregelung zu vereinbaren.

Oberstufe

An der Oberstufe ist der Handygebrauch vor und nach der Schule ausserhalb der Gebäude erlaubt. Sobald das Schulgebäude betreten wird, ist das Handy weder hör- noch sichtbar. In den Schulzimmern stehen den Schülerinnen und Schülern Handyboxen zur Hinterlegung der Handys zu Beginn des morgens/nachmittags zur Verfügung. Bei Gebrauch in den Schulgebäuden, wird das Hady eingezogen und nach 24 Stunden wieder ausgehändigt. Die Eltern können das Handy jederzeit abholen.

Tagesschule

In der Tagesschule sind die elektronischen Geräte ebenfalls ausgeschaltet und weggeräumt.

Elternabend

Die Lehrkräfte laden von Zeit zu Zeit zu einem Elternabend ein. Sie werden rechtzeitig über den Termin informiert. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und aktive Mitarbeit. Klassenübergreifend finden Elterninformationsveranstaltungen im Kindergarten, in der 5., 7. und 8. Klasse statt, die im Jahresplan fest vermerkt sind.

Elternmitarbeit

Die Mithilfe von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen oder Klassenlagern.

Elternrechte

Siehe unter Rechtsmittel

Ferienplan

Der Ferienplan wird zum Schulanfang veröffentlicht und allen Kindern abgegeben.

Flexibles Durchlaufen der Volksschule

Die Volksschulzeit dauert grundsätzlich 11 Jahre (2 – 6 – 3). Ein flexibles Durchlaufen der Schulzeit ist jedoch je nach Entwicklungs- und Lernstand möglich.

Flexible Durchlaufzeit bedeutet +/– 2 Jahre während der gesamten Volksschulzeit.

Im Rahmen der flexiblen Durchlaufzeit tritt z.B. ein Kind bereits nach dem 1. Kindergartenjahr ins 1. Schuljahr der Primarstufe über oder tritt nach 2 Jahren Kindergarten noch nicht ins 1. Schuljahr der Primarstufe ein (Verfügung örtliche Schulleitung, kein Antrag der Erziehungsberatung).

Förderung ausserordentlich begabter Kinder (FaB)

Von einem ausserordentlich begabten Kind spricht man, wenn das Kind von der Erziehungsberatung abgeklärt wurde und ein IQ >= 130 festgestellt wurde. Diese Diagnose bedeutet für ein ausserordentlich begabtes Kind zweierlei:

  • Die Abklärung eines Schülers/ einer Schülerin löst für die Klasse, in die dieses Kind geht, Lektionen aus. Durch die Zusammenarbeit der Regellehrkraft mit der Lehrkraft für die Förderung ausserordentlich Begabter können in diesen Lektionen die stärker begabten Kinder besser gefördert werden. Es profitieren hiervon auch Kinder, deren IQ unter 130 liegt. Es braucht hierfür kein Einverständnis der Eltern, da es sich bei dieser Form der Begabtenförderung um individualisierende Massnahmen im Rahmen des obligatorischen Unterrichts handelt.
  • Gleichzeitig existiert ein überregionales Angebot zur Förderung ausserordentlich Begabter am Gymnasium Langenthal. Das Angebot umfasst nicht nur Geistes- und Naturwissenschaften. Die Kinder und Jugendlichen entwickeln in Gruppen Arbeits- und Lernprozesse, erarbeiten zu selbstgewählten Themen Projekte und präsentieren diese vor Publikum. Der Unterricht findet jeweils am Freitagnachmittag von 13.35 – 16.00 Uhr statt. Je nach persönlichem Stundenplan ersetzt der FaB-Unterricht den Unterricht nach Stundenplan.

Weitere Details s. Link Begabtenförderung

Freie Halbtage

Eltern können für ihre Kinder pro Schuljahr 5 freie Halbtage beziehen. Für den Bezug müssen keine Gründe angegeben werden. Es ist in der Verantwortung der Eltern, über deren Notwendigkeit zu entscheiden. Die Kinder bzw. Eltern sind für die Nacharbeit des entgangenen Schulstoffes selbst verantwortlich. Die Mittagsstunden gehören bis 13:25 Uhr zum Vormittag. Halbtage dürfen kumuliert werden.

An gemeinsamen Schulanlässen sollten nach Möglichkeit keine Halbtage bezogen werden. Das Blatt [pdf, 170 KB] muss zwei Tage vor Bezug des freien Halbtages/der freien Halbtage der Klassenlehrkraft abgegeben werden.

Fundgegenstände

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Hauswart des betreffenden Schulgebäudes.

Gesetzliche Grundlagen

Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD).

Hausaufgaben

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die maximalen Hausaufgabenzeiten nach Klassenstufe sind durch den Lehrplan 21 vorgegeben. Die aufzuwendende Zeit kann jedoch von Kind zu Kind individuell stark abweichen.

Hausordnungen

Die allgemeinen Richtlinien sowie unsere Hausordnung [pdf, 20 KB] können auf unserer Homepage abgerufen werden.

Hauswirtschaftsunterricht im Rahmen der Fächer NMG

Ab der 7. Klasse der Sekundarstufe l besuchen die Schülerinnen und Schüler das Fach NMG: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH). Im praktischen Bereich wird das Handwerk des Haushaltens gelernt. Dabei werden der Sinn für partnerschaftliches Haushalten und Zusammenleben, Verständnis und Verantwortung für Gesundheit und Umwelt und der Sinn für Ästhetik gefördert. Beim Kochen führen das Auswählen, Planen und Erfahren des Kraft- und Zeiteinsatzes zur Eigenkompetenz.

Impfen

Mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters soll der Schularzt oder der Hausarzt die empfohlenen freiwilligen Impfungen gemäss dem jeweils geltenden Impfplan bei den obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen durchführen.

Weisungen schulärztlicher Dienst

Informatik

Siehe unter Computer/Informatikunterricht.

Jugendwerk

Seit Januar 2019 wirkt das Jugendwerk als Träger der Jugendarbeit im Bipperamt. Die neun Anschlussgemeinden wurden in drei Regionen aufgeteilt. Ein Standort befindet sich in Niederbipp. Das Jugendwerk unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer positiven Identitätsentwicklung und organisiert verschiedene, regelmässige Anlässe und Veranstaltungen für die Kinder und Jugendlichen (z.B. Jugendtreff Fridays im Jugendraum) der Anschlussgemeinden. Weiter Informationen finden Sie unter Jugendwerk.

Ki-jufa Bipperamt

Siehe Jugendwerk

Kindergarten

Es werden zwei Kindergartenjahre mit gemischten Jahrgangsklassen angeboten. Der zweijährige Kindergarten ist obligatorisch und Teil der 11jährigen Volksschule. Aufgenommen werden Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben.

Klassen mit besonderer Förderung

Die Volksschule versucht, auf die unterschiedlichen geistigen und körperlichen Anlagen der Kinder Rücksicht zu nehmen. Sie bietet deshalb verschiedene Klassen mit besonderer Förderung KbF mit speziell ausgebildeten Lehrkräften an. Alle bildungsfähigen Kinder, welche die Regelklassen nicht besuchen können, finden hier ihren Möglichkeiten entsprechende Schulung. Die Schule Niederbipp bietet Klassen mit besonderer Förderung auf der Primar- und auf der Sekundarstufe l für das gesamte Bipperamt an.

Klasseneinteilung

Die Schulleitung teilt die neuen Schülerinnen und Schüler den einzelnen Klassen zu. Kriterien, die bei der Klasseneinteilung berücksichtigt werden, sind (Liste nicht abschliessend):

  • Klassengrösse
  • Geschlecht
  • Anzahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler
  • Schulweg / Wohnort

Schülerinnen und Schüler, die Klassen mit besonderer Förderung besuchen, werden dem Schulhaus zugewiesen, in dem dieser Schultyp geführt wird.

Klassenlager

Folgende Lager werden an der Schule Niederbipp durchgeführt:

  • Landschulwoche in Klasse 4, 6 und 7
  • Skilager 7. – 9. Klasse. Plätze sind beschränkt. 9. Klässler werden bevorzugt. Parallel findet eine Projektwoche statt.
Kontakt Lehrpersonen / Eltern

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrkräften suchen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrkraft. Gelangen Sie erst an die Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.

Schulbesuche

Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrkraft des Kindes, den Unterricht zu besuchen.

Lager (Skilager, Landschulwoche)

Siehe Klassenlager

Legasthenie-Therapie / Dyskalkulie-Therapie

Kinder mit Legasthenie (Lese- und Rechtschreibeschwäche) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) erhalten eine gezielte Therapie durch entsprechende heilpädagogische Fachlehrkräfte. Die Anmeldung zur Abklärung durch die Erziehungsberatung erfolgt durch die Lehrkraft. Voraussetzung ist das schriftliche Einverständnis der Eltern.

Leitbild

Lektionentafel

Die Anzahl Lektionen pro Woche variieren nach Klasse und Schulstufe. Informationen zu der Lektionentafel erhalten Sie auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion.

Logopädie (Sprachheilunterricht)

Durch gezielte Behandlung wird die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachauffälligkeiten verbessert oder wiederhergestellt. Die Logopädin besucht die Kindergärten und nimmt im Anschluss bei Auffälligkeiten direkt mit den Eltern Kontakt zur weiteren Abklärung und zu einer allfälligen Therapie (Logopädie) auf.

Mischklassen 1./2. Klasse

Seit dem Schuljahr 20/21 werden an der Schule Niederbipp die 1. und 2. Klassen in Mischklassen geführt Seit der Einführung des Lehrplan 21, wird der erste Schullaufbahnentscheid nicht mehr im Kindergarten, sondern nach der 2. Klasse gefällt. Damit die Schülerinnen und Schüler diesen ersten Schritt in einem konstanten Klassenverband absolvieren können, sind Mischklassen die optimalste Variante.

Mittagstisch

Die Tagesschule Niederbipp bietet für angemeldete Kinder während der Schulzeit gegen Gebühr einen Mittagstisch an.

Muki-Deutsch

Seit Januar 2015 bietet die Gemeinde Niederbipp einen Deutschkurs für fremdsprachige Mütter mit ihren Vorschulkindern an. Bei genügend Anmeldungen findet der Kurs während den Schulwochen zwei Stunden einmal pro Woche statt. Der Kurs kostet Fr. 240.- (Fr. 3.20 pro Stunde) für Mutter und Kinder zusammen. Sie erhalten eine Rechnung.

Musikalische Grundschule

Die musikalische Grundschule ist ab der 1. Klasse obligatorisch und macht die Kinder mit den Grundbegriffen der Musik vertraut.

Musikschule Bipperamt

Die Angebote der Musikschule Bipperamt finden Sie auf deren Homepage.

Noten

Siehe Zeugnisse

Oberstufe

Nach der 6. Klasse tritt Ihr Kind in die Sekundarstufe I über. Die Schule Niederbipp hat ein durchlässiges Modell für den Unterricht an der Oberstufe gewählt. Aufgrund des stetigen Wachstums der Gemeinde Niederbipp und der steigenden Anzahl Schülerinnen und Schüler ist eine Anpassung des bisherigen Oberstufenmodells notwendig. Die 8. und 9. Klassen werden ab Sommer 2023 im bisherigen Modell 3a (Real- und Sekundarschule als Stammklassen im Rahmen eines Oberstufenzentrums, Niveauunterricht in den Hauptfachern Deutsch, Mathematik und Französisch) weitergeführt. Die 7. Klassen werden im Modell 4 (alle Fächer in gemischten Stammklassen ohne separatem Niveauunterricht) unterrichtet.

Für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit der Klassen mit besonderer Förderung (KbF).

Prävention

Die Lehrkräfte bemühen sich im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern um deren Selbständigkeit, die Stärkung des Selbstvertrauens und weitere den Persönlichkeitsbereich fördernde Massnahmen.

An der Oberstufe werden Sucht, Suchtmittel und Aids innerhalb des NMG Unterrichts und an Projekttagen der 7. Klasse thematisiert. Gesunde Ernährung ist Teil des Fachs NMG. Darüber hinaus finden Präventionsveranstaltungen zum Thema „Social Media“ statt. Im Präventionsbereich ist die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule besonders wichtig.

Promotionen/Übertritte/Umstufungen

Es gelten die Richtlinien der Bildungs- und Kulturdirektion BKD des Kantons Bern.

Psychomotorik

Die Psychomotoriktherapie setzt sich zum Ziel, die Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Kontakt- und Handlungsfähigkeit den Möglichkeiten des Kindes entsprechend zu fördern und zu verbessern. Sie orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen des Kindes, seinen Stärken und seinen psychomotorischen Schwierigkeiten. Sie unterstützt das Kind in seiner Persönlichkeitsentfaltung, vermindert den Leidensdruck des Kindes und erleichtert ihm den Umgang mit seinen Schwierigkeiten, seien diese nun im motorischen Bereich (Grob-, Fein- oder Grafomotorik), oder im Verhaltensbereich.

Qualitätsentwicklung

Qualitätsentwicklung des Unterrichts findet durch Stufen interne und Stufen übergreifende Zusammenarbeit in Fachgruppen statt.

Rechtsmittel

Sind Sie als Eltern mit einer so genannten beschwerdefähigen Verfügung (z.B. einem Schullaufbahnentscheid) durch die Schulleitung nicht einverstanden, so können Sie innert 30 Tagen ab Zustellung beim Regionalen Schulinspektorat Emmental-Oberaargau schriftlich Beschwerde führen.

Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Lehrperson, die Schulleitung oder die Schulkommission als erforderlich erscheinen lassen, werden der mit der Aufsicht beauftragten, hierarchisch übergeordneten Instanz schriftlich angezeigt. Diese so genannte aufsichtsrechtliche Anzeige wird innerhalb der Gemeinde behandelt.

Repetition

Gesuche um freiwillige Repetition sind bis Ende Juni bei der Schulleitung einzureichen.

Sind die Leistungen eines Kindes in der Mehrheit der obligatorischen Unterrichtsfächer ungenügend, so muss das Kind die Klasse wiederholen.

Schulärztlicher Dienst

Im Laufe der Schulzeit werden periodisch medizinische Reihenuntersuchungen durchgeführt (2. Kindergartenjahr, 4. sowie 8. Klasse). Die vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen können entweder durch den Schularzt oder durch den Hausarzt durchgeführt werden. Das entsprechende Formular muss mindestens einen Monat vor dem Termin der schulärztlichen Untersuchung verteilt werden, um die freie Arztwahl sicherzustellen. Falls eine hausärztliche Bestätigung vor, spätestens aber am Termin der Untersuchung beim Schularzt vorliegt, ist die Schülerin/der Schüler von der schulärztlichen Untersuchung zu befreien. Die Kosten des privaten Arztes gehen zu Lasten der Eltern, respektive deren Krankenkasse. Die Kosten der schulärztlichen Untersuchung trägt die Gemeinde. Bei der Untersuchung wird insbesondere auf Seh- und Hörschwäche geachtet und der Impfstatus wird kontrolliert. Die Untersuchungen finden in der Praxis des Schularztes statt. Die Organisation erfolgt durch das Bildungssekretariat. Die Klassenlehrkräfte erhalten die Unterlagen sowie den Terminplan und leiten die Orientierung an die Eltern weiter.

Schulbesuche

Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrkraft des Kindes, den Unterricht zu besuchen.

Siehe auch Elternabend

Schulgeld

Die Schule Niederbipp bietet alle Schulstufen der Volksschule an. Eine Schulgeldübernahme der Schule Niederbipp für auswärtigen Schulbesuch kommt nur in Frage, wenn es sich um ein öffentliches Schulangebot handelt, das die Schule Niederbipp nicht anbietet oder auf Empfehlung und Abklärung durch die Fachinstanz. Gesuche sind an die Bildungskommission zu richten.

Schullaufbahn

Informationen zur Schullaufbahn erhalten Sie auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion.

Schulpsychologischer Dienst
Schulraum

Der Schulraum steht während der Unterrichtszeiten ausschliesslich der Schule zur Verfügung. Ausserhalb der Unterrichtszeiten können Turnhallen und Unterrichtsräume durch Dritte belegt werden. Raumbewilligungsgesuche sind an das Bildungssekretariat zu richten. Informationen über Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung auf der Homepage der Gemeinde Niederbipp.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist eine vertrauensvolle Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Mitarbeitenden der Schule und Tagesschule Niederbipp bei kleinen und grossen Sorgen. In Konflikt- und Krisensituationen finden alle bei ihr ein offenes Ohr und bekommen individuelle Unterstützung. Alle Unterstützungsangebote sind freiwillig und alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

Weitere Informationen und Erreichbarkeiten unserer Schulsozialarbeiter finden Sie auf unserer Homepage unter Angebote/Schulsozialarbeit.

Schulsystem

Informationen zum Schulsystem erhalten Sie auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion.

Schulzahnärztlicher Dienst

Vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr werden jährlich Reihenuntersuchungen durchgeführt. Die vorgeschriebenen schulzahnärztlichen Untersuchungen können entweder durch die beiden Schulzahnärzte (Dr. med. dent. Petkovic oder Dr. med. dent. Stojanovic) oder durch den eigenen Zahnarzt durchgeführt werden. Im Falle einer privatzahnärztlichen Untersuchung, muss dieser die Untersuchung bestätigen. Das Formular wird durch die Schulzahnpflegeleiterin rechtzeitig ausgehändigt. Falls die Untersuchungsbestätigung vorliegt, ist die Schülerin/der Schüler von der schulzahnärztlichen Untersuchung befreit. Die Kosten des privaten Zahnarztes gehen zu Lasten der Eltern, respektive deren Krankenkasse. Die Kosten der schulzahnärztlichen Untersuchung trägt die Gemeinde. Die Untersuchungen finden in der Praxis der Schulzahnärzte statt.

Schulzahnpflege

Die Kinder werden ab der 1. Klasse bis zum Ende der Schulpflicht von der Schulzahnpflege betreut. Die Schulzahnpflegehelferinnen führen Zahnbürstübungen in allen Klassen durch und instruieren die Kinder in der richtigen Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.

Spiel- und Sporttag

Abwechselnd im Zweijahres-Rhythmus findet ein Spiel- oder Sporttag zwischen den Sommer- und Herbstferien statt.

Stundenplan

Der Stundenplan für das kommende Schuljahr wird Ende Mai erarbeitet und in Papierform an die Eltern verteilt. Sie finden ihn ebenfalls unter www.schule-niederbipp.ch.

Tagesschule

Die Tagesschule ist ein familien- und schulergänzendes Angebot und befindet sich in den Räumlichkeiten des alten Spitals (SRO) an der Anternstrasse 16. Das Betreuungsangebot der Tagesschule ist freiwillig und kostenpflichtig. Die Betreuung beginnt morgens um 6.45 und dauert bis zum Unterrichtsbeginn. Sie findet während der Mittagspause statt, anschliessend am Nachmittag in der unterrichtsfreien Zeit und dauert bis 18.00 Uhr. Das Angebot richtet sich an alle Kinder, die in Niederbipp die Schule oder den Kindergarten besuchen. Kinder aus dem Kindergarten bis zur zweiten Klasse werden vor und nach dem Unterricht auf dem Weg Schule-Tagesschule von Betreuungspersonen der Tagesschule begleitet. Tarifrechner (Kindergarten & Volksschule) Bildungs- und Kulturdirektion - Kanton Bern.

Die Anmeldung läuft über KiBon und ist für das ganze Schuljahr verpflichtend. In Ausnahmesituationen können Kinder auch im Verlauf des Schuljahres aufgenommen werden.

Die Tagesschule unterstützt den Bildungsauftrag der Schule. Kinder mit sozialen, schulischen oder sprachlichen Schwierigkeiten erhalten in der Tagesschule zusätzliche Förderhilfen. Alle Unterlagen zu Anmeldung, vertragliche Vereinbarungen und Finanzierung sind auf der Hompage der Schule Niederbipp aufgeschaltet.

Weitere Auskünfte erteilt die Tagesschulleitung oder das Tagesschulsekretariat 032 588 07 15

Übertritt Sekundarstufe l

Die Schülerinnen und Schüler treten nach sechs Jahren Primarschule in die dreijährige Sekundarstufe I über. Die Sekundarstufe I wird in Niederbipp im Modell 3a (Manuel) geführt (siehe Oberstufe). Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp bzw. denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Der Übertrittsentscheid basiert auf der Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen in allen Fächern und den fachlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik, den Beobachtungen der Eltern, der Selbsteinschätzung des Kindes und der prognostischen Einschätzung durch die Lehrperson alles bezogen auf das vergangene Semester (1. Semester der 6. Klasse). Im ersten Semester des 5. Schuljahres werden Sie als Eltern eines Kindes der 5. Klasse an einem speziellen Elternabend über das Übertrittsverfahren und die möglichen Bildungsgänge in der Sekundarstufe I durch die Schulleitung informiert.

Unterrichtszeiten

Die Lektionsdauer beträgt 45 Minuten.

Die Zeiten sind im Stundenplan wie folgt festgelegt:

Vormittag Nachmittag
07.30 – 08.15 Uhr
08.20 – 09.05 Uhr
09.10 – 09.55 Uhr
10.15 – 11.00 Uhr
11.05 – 11.50  Uhr   
13.30 – 14.15 Uhr
14.20 – 15.05 Uhr
15.25 – 16.10 Uhr
16.15 – 17.00 Uhr
17.05 – 17.50 Uhr
Verkehrsunterricht

Im Mittelpunkt des Verkehrsunterrichts im Kindergarten und in der 1. Klasse steht vor allem die praktische Tätigkeit. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Stoff immer mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrer aus.

Versicherung

Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der privaten obligatorischen Krankenversicherung versichert.

Zeugnisse

Vom Kindergarten bis zur 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler eine «Bestätigung Schulbesuch». Ab dem 4. Schuljahr wird mit Noten beurteilt. Die fachlichen Kompetenzen betreffend «Medien und Informatik» und «Ethik, Religion, Gemeinschaft» werden nicht mit Noten beurteilt. Der Beurteilungsbericht enthält Angaben zur Beurteilung der fachlichen Kompetenzen und überfachlichen Kompetenzen bezogen auf das vergangene Schuljahr. Der Beurteilungsbericht wird abgegeben auf der

  • Primarstufe am Ende des 2./4./5./6. Schuljahres.
  • Sekundarstufe I am Ende des 7./8./9. Schuljahres.

Siehe auch: Beurteilung