Schularzt
In den Gemeinden des Kantons Bern besteht ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse der Schülerinnen und Schüler an den Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.
In folgenden Schulstufen übt die Schule Niederbipp ihre Kontrollpflicht über die obligatorischen Untersuche aus:
- 2. Kindergartenjahr
- 4. Klasse
- 8. Klasse
Die Untersuchung dient dazu, gesundheitliche Störungen wie Hör-, Seh- und Sprachfehler oder Haltungs- und Bewegungsstörungen rechtzeitig festzustellen. Die Untersuchungen finden bei ihren privaten Haus-/Kinderärzten statt. Sie werden im Rahmen eines Gutscheinsystems vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin direkt bei der Gemeinde Niederbipp abgerechnet. Wenn zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für Impfungen oder weitere Tests, werden diese, je nach Ihrer Versicherung, über Ihre Krankenkasse bezahlt.
Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler zur Untersuchung durch eine erziehungsberechtigte Person ist erwünscht. Falls bei einem Kind weitere Abklärungen oder eine Behandlung notwendig sind, bespricht der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin mit ihnen als Eltern das weitere Vorgehen.
Falls bei Ihrem Kind im aktuellen Schuljahr eine obligatorische Untersuchung bevorsteht, erhalten Sie die nötigen Unterlagen zur gegebenen Zeit durch die Klassenlehrperson.
Bei Fragen steht Ihnen das Bildungssekretariat jederzeit gerne zur Verfügung.