Kosten
Die Kosten für die Ferienbetreuung werden von Kanton, Gemeinde und Eltern gemeinsam getragen.
Die Elternbeiträge für die Betreuung richten sich ab 2027 nach folgendem Tarifsystem:
Verordnung_über_die_Tagesschule_und_die_Ferienbetreuung.pdf
a. bei einem massgebenden Einkommen bis Fr. 50'000.00: Fr. 10.00 pro Kind und Tag,
b. bei einem massgebenden Einkommen von mehr als Fr. 50'000.00 bis Fr. 90'000.00: Fr. 35.00 pro Kind und Tag,
c. bei einem massgebenden Einkommen von mehr als Fr. 90'000.00 bis Fr. 130'000.00: Fr. 60.00 pro Kind und Tag,
d. bei einem massgebenden Einkommen von mehr als Fr. 130'000.00 bis Fr. 170'000.00: Fr. 85.00 pro Kind und Tag,
e. bei einem massgebenden Einkommen ab Fr. 170'000.00: Fr. 110.00 pro Kind und Tag.
Die Verpflegung wird mit Fr. 12.00 pro Tag verrechnet und beinhaltet Frühstück (07.15 - 08.00 Uhr), Znüni, Mittagessen und Zvieri. Bei besonderen Ernährungsbedürfnissen, die für die Gemeinde regelmässig mit Mehrkosten verbunden sind, beträgt die Mahlzeitengebühr Fr. 13.00 pro Kind und Tag.
Es können nur ganze Tage gebucht werden (Sperrzeit von 09.00 - 16.00 Uhr).
Ist das Kind bereits in der Tagesschule angemeldet, sind keine Angaben zum massgebenden Einkommen nötig.
Familien, die ihr Kind nicht bereits in der Tagesschule angemeldet haben, reichen die Steuererklärung ein oder füllen die Formulare "Tarifberechnung für die Ferienbetreuung" und "Angaben Familienverhältnisse" aus. Zudem belegen sie die Zahlen mit den entsprechenden Unterlagen.
Angaben für die Tarifberechnung Ferienbetreuung SJ 26_27.xlsx
Formular für die Tarifberechnung_Angaben Familienverhältnisse_2027.pdf
Nur für die Herbstferien:
Angaben für die Tarifberechnung Ferienbetreuung SJ 27_28.xlsx